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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2022

1.
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fa. Dreher Persenning erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Firma Dreher Persenning mit ihren Vertragspartnern – nachfolgend auch Auftraggeber genannt – über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt. Sollte eine der bisherigen AGB-Regelungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen AGB-Regelungen fort, soweit sie von der Unwirksamkeit nicht betroffen sind. Anstelle der etwa unwirksamen Regelung gilt die hierfür maßgebliche gesetzliche Regelung.

2.
Für den Inhalt des zwischen den Vertragsparteien zustande gekommenen Vertrags sind allein die Inhalte der von der Fa. Dreher Persenning hierfür gegebenen Auftragsbestätigung maßgeblich.Soweit zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder von der Fa. Dreher Persenning für geboten erachtet, ist diese berechtigt, von Inhalten der Auftragsbestätigung abzuweichen, sofern die genaue Übereinstimmung nicht die Verwendbarkeit des zu liefernden Produkts oder der zu erbringenden Leistung voraussetzt.

3.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Fa. Dreher Persenning Daten aus dem Vertragsverhältnis und zu dessen Erfüllung nach § 6 DSGVO zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten auch an Dritte zu übermitteln, sofern dies zur Erfüllung der getroffenen Vereinbarung erforderlich ist.

4.
Die Fa. Dreher Persenning behält sich das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen ihren Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie von ihr dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Fa. Dreher Persenning weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben oder selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Fa. Dreher Persenning diese Gegenstände vollständig nach Aufforderung an sie zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten.

5.
Die vereinbarten Preise gelten ab Lager-/Herstellungsort der Fa. Dreher Persenning, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.Soweit die Listenpreise der Fa. Dreher Persenning vereinbart sind und die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die bei der Lieferung gültigen Listenpreise der Fa. Dreher Persenning.Wenn auf der Grundlage von Listen-Richtpreisen wegen der Besonderheiten der zu erbringenden Leistung Individualpreise vereinbart sind, können unter den gleichen Voraussetzungen bei entsprechendem Nachweis Preisanpassungen erfolgen, wenn sich die Bezugspreise für Drittbezugskomponenten erhöht haben.

Die vom Auftraggeber gemäß Vereinbarung zu leistende Vergütung gilt für den in der Auftragsbestätigung wiedergegebenen Leistungs- und Lieferumfang. Außerhalb des ursprünglich erteilten Auftrags erbrachte Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

6.
50 % der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Vergütung hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu zahlen. Ohne Anzahlung besteht keine Leistungsverpflichtung der Fa. Dreher Persenning.Die weiteren 50 % der vereinbarten Vergütung hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anzeige über den Zeitpunkt der Fertigstellung des von der Fa. Dreher Persenning herzustellenden Vertragsgegenstandes oder sonstigen zu erbringenden Leistungen zu zahlen. Die Anzeige durch die Fa. Dreher Persenning erfolgt dabei mindestens in Textform.Bei Selbstabholung innerhalb der oben bezeichneten 7 Tage hat der Auftraggeber die weiteren 50 % der vereinbarten Vergütung bei der Abholung zu leisten. Im Falle der Nichtzahlung hat die Fa. Dreher Persenning ein Zurückbehaltungsrecht.

Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % Verzugszins p.a., bei gewerblichen Auftraggebern mit 9 % p.a. – jeweils über Basiszinssatz – zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder weiterer Schäden im Falle des Zahlungsverzugs bleibt unberührt.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die Fa. Dreher Persenning behält sich das Eigentum an dem von ihr zu liefernden Vertragsgegenstand bis zur endgültigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.

7.
Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt ab Sitz der Fa. Dreher Persenning, soweit nicht eine Installation an dem vom Auftraggeber gewünschten Ort ausdrücklich vereinbart ist.Soweit eine Abholung am Sitz der Fa. Dreher Persenning vereinbart ist, hat diese innerhalb einer Woche ab Zugang der Anzeige der Auslieferbereitschaft zu erfolgen. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird die Fa. Dreher Persenning eine Zusendung auf Kosten des Auftraggebers vornehmen, sobald dieser die von ihm zu leistende Vergütung vollständig und endgültig erbracht hat.Im Falle des Versands geht die Gefahr auf den Auftraggeber mit Übergabe an den Frachtführer über.

8.
Dem Auftraggeber stehen bei Mängeln des vertragsgegenständlichen Produktes oder der erbrachten Leistung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend anders geregelt.Die Gewährleistungsfrist für etwaige Mängel beträgt bei gewerblichen Auftraggebern ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre, gerechnet ab Übergabe des Vertragsgegenstandes oder – soweit eine Abnahme erforderlich ist – ab Abnahme.Der Auftraggeber hat nach Erhalt den gelieferten Vertragsgegenstand auf etwaige offensichtliche Mängel zu prüfen und diese zu rügen, und zwar ein gewerblicher Auftraggeber unverzüglich, ein Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt. Zu den zu prüfenden und gegebenenfalls zu rügenden Mängeln gehören auch etwaige Passform-Mängel.

Soweit von der Fa. Dreher Persenning für erforderlich erachtet, werden diese und der Auftraggeber bei einer Mängelrüge einen gemeinsamen Besichtigungstermin am Schiff oder dem sonstigen Verwendungsort des gelieferten Vertragsgegenstandes durchführen, um den gerügten Mangel endgültig zu bestimmen und die zu dessen Beseitigung erforderlichen Maßnahmen abzustimmen.

Die Fa. Dreher Persenning übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für Mängel, die aus Vorgaben resultieren, die der Auftraggeber der Fa. Dreher Persenning übermittelt hat, insbesondere aus der Angabe von Maßen für eine zu fertigende Persenning.

Soweit Vertragsgegenstand die Fertigung einer Persenning ist, ist dem Auftraggeber bekannt, dass produkt- und fertigungsbedingt keine Persenning völlig wasserdicht ist. Die Fa. Dreher Persenning übernimmt daher keinerlei Gewährleistung für deren Wasserdichtigkeit. Sie übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die aus dem Eindringen von Wasser etwa resultieren, gleich welcher Art und in welchem Umfang. Ferner übernimmt sie keine Haftung für etwa entstehende Wassersäcke und daraus resultierende Beeinträchtigungen bei oder nach Niederschlag oder Hagel und/oder Schneefall.

9.
Eine etwaige Haftung der Fa. Dreher Persenning auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung der Fa. Dreher Persenning wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz, hier soweit gesetzlich zwingend.

10.
Ist der Auftraggeber gewerblicher Unternehmer, so wird der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag durch den Sitz der Fa. Dreher Persenning, Prien am Chiemsee, bestimmt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.Die Beziehungen zwischen der Fa. Dreher Persenning und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hiervon ausgenommen ist das CISG.

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